Der Energieausweis dokumentiert den energetischen Zustand eines Gebäudes und ist bei Verkauf und Vermietung gesetzlich vorgeschrieben.
Zwei Ausweisarten
1. **Verbrauchsausweis**: Basiert auf den tatsächlichen Energieverbräuchen der vergangenen Jahre. Einfach und günstig, aber weniger aussagekräftig.
2. **Bedarfsausweis**: Ermittelt den rechnerischen Energiebedarf aus Gebäudehülle und Heizung. Aussagekräftiger und für bestimmte Gebäude verpflichtend.
Wann muss er vorliegen?
Spätestens bei der ersten Besichtigung muss der Energieausweis vorliegen. Bereits in der Immobilienanzeige sind die wesentlichen Kennwerte anzugeben.
Effizienzklasse verstehen
Die Effizienzklasse reicht von A (sehr effizient) bis H (weniger effizient). Sie bietet einen schnellen Vergleich, ersetzt aber keine individuelle energetische Beratung.
Gültigkeit
Ein Energieausweis ist zehn Jahre lang gültig. Danach muss er erneuert werden.
Hinweis
Die Anforderungen an den Energieausweis können sich durch gesetzliche Änderungen (z. B. Gebäudeenergiegesetz) ändern. Lassen Sie aktuelle Vorgaben vor der Vermarktung prüfen.
Häufige Fragen
Persönliche Beratung in Aurich
Dieser Beitrag ersetzt keine individuelle Beratung. Sprechen Sie uns unverbindlich an.

