Der Energieausweis ist ein gesetzlich vorgeschriebenes Dokument, das Auskunft über den energetischen Zustand eines Gebäudes gibt. Er ist bei der Vermarktung — also beim Verkauf oder der Vermietung — einer Immobilie verpflichtend.
Zwei Arten des Energieausweises
Es wird zwischen zwei Ausweisarten unterschieden:
1. **Verbrauchsausweis**: Basiert auf den tatsächlichen Energieverbräuchen der vergangenen Jahre. Er ist einfacher und günstiger zu erstellen, erlaubt aber keine aussagekräftige Bewertung der Gebäudehülle.
2. **Bedarfsausweis**: Ermittelt den rechnerischen Energiebedarf anhand der Gebäudehülle, Heizung und Bauweise. Er ist aussagekräftiger und für bestimmte Gebäude (z. B. ältere Gebäude mit weniger als fünf Wohneinheiten) verpflichtend.
Wann muss er vorgelegt werden?
Spätestens bei der ersten Besichtigung durch einen Interessenten muss der Energieausweis vorliegen. Bereits in der Immobilienanzeige sind die wesentlichen Kennwerte anzugeben.
Was bedeutet die Effizienzklasse?
Die Effizienzklasse reicht von A (sehr effizient) bis H (weniger effizient). Sie gibt Interessenten einen schnellen Vergleichswert, ersetzt aber keine individuelle energetische Beratung.
Gültigkeit
Ein Energieausweis ist zehn Jahre lang gültig. Danach muss er erneuert werden.
