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Steuern & Kosten Immobilien-Lexikon

Grunderwerbsteuer

Bundeslandabhängige Steuer beim Immobilienkauf. In Niedersachsen beträgt sie aktuell 5,0 % des Kaufpreises und gehört zu den größten Kaufnebenkosten.

Die Grunderwerbsteuer ist eine Steuer, die beim Erwerb von Grundstücken und Immobilien in Deutschland anfällt. Sie wird vom Käufer getragen und ist eine der bedeutendsten Positionen der Kaufnebenkosten.

Höhe in Niedersachsen

Der Steuersatz wird von den Bundesländern festgelegt. In Niedersachsen — und damit auch in Aurich und Ostfriesland — beträgt die Grunderwerbsteuer aktuell **5,0 %** der Bemessungsgrundlage.

Bemessungsgrundlage

Grundlage ist in der Regel der notariell beurkundete Kaufpreis. Bei Tauschgeschäften oder Schenkungen können auch andere Verkehrswerte herangezogen werden.

Wann entsteht die Steuerschuld?

Die Steuerschuld entsteht mit der notariellen Beurkundung des Kaufvertrags. Die Festsetzung und Zahlung erfolgen durch Bescheid des zuständigen Finanzamts. Erst nach Zahlung kann die Umschreibung im Grundbuch beantragt werden.

Ausnahmen

Bestimmte Vorgänge sind grunderwerbsteuerfrei, beispielsweise der Erwerb innerhalb der Familie in gerader Linie (Eltern an Kinder) oder bei bestimmten Umstrukturierungen. Ob eine Befreiung greift, muss im Einzelfall geprüft werden.

Hinweis

Die Grunderwerbsteuer ist nicht mit der jährlichen Grundsteuer zu verwechseln, die Eigentümer für das Halten der Immobilie entrichten.

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